ver.di fordert Soforthilfe für Krankenhäuser und deutliche Korrekturen bei der Krankenhausreform
ver.di fordert Soforthilfe für Krankenhäuser und deutliche Korrekturen bei der Krankenhausreform
Berlin. (limete). Anlässlich des Bundesratsbeschlusses vom 22. März 2024 zum Krankenhaustransparenzgesetz bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderungen nach gezielten Soforthilfen für Kliniken, teilt die Gewerkschaft mit. „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat im Bundesrat selbst erklärt, dass das befürchtete, unkontrollierte Krankenhaussterben begonnen hat. Es ist völlig unverständlich und verantwortungslos, daraus nicht die nötigen Konsequenzen zu ziehen“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Bundesregierung muss Krankenhäuser, die wegen der Preisexplosion gefährdet sind, sofort mit einer gezielten Nothilfe stabilisieren. Die bisher geplanten Maßnahmen reichen dafür nicht aus.“ Bedarfsnotwendige Kliniken dürften nicht aus rein wirtschaftlichen Gründen gezwungen sein, Fachabteilungen und Standorte zu schließen oder gar Insolvenz anzumelden.
Die Gewerkschaft ver.di fordert Soforthilfe für Krankenhäuser und deutliche Korrekturen bei der Krankenhausreform. Symbol-Foto: pnet
Bereits im April will Lauterbach das Gesetz zur Krankenhausreform ins Kabinett einbringen. „Es ist gut, dass der Minister nicht unnötig Zeit verstreichen lässt. Allerdings muss der Referentenentwurf noch deutlich weiterentwickelt werden“, mahnte Bühler. „Die Versorgungsqualität hängt nicht nur von der Routine und technischen Ausstattung der Kliniken ab, sondern ganz wesentlich davon, ob genug Personal zu guten Bedingungen eingesetzt wird“, betonte die Gewerkschafterin. Vor diesem Hintergrund sei es unverständlich, dass die Beschäftigten und ihre Gewerkschaft ver.di nach derzeitigen Planungen nicht in dem Ausschuss vertreten sein sollen, der die Qualitätskriterien festlegt.
Bühler begrüßte die verbesserte Refinanzierung von Tariferhöhungen bei allen Berufsgruppen ebenso wie den geplanten Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro. „Die Hälfte der nötigen Investitionskosten den gesetzlich Versicherten aufzubürden, geht allerdings gar nicht. Der Umbau der Kliniklandschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, da darf sich der Bund nicht aus der Verantwortung stehlen.“
Grundsätzlich müsse sich die Reform daran messen lassen, ob sie eine bedarfsgerechte, wohnortnahe, integrierte und am Gemeinwohl orientierte Gesundheitsversorgung voranbringt. „Bei seiner Ankündigung, die Versorgung und nicht die Ökonomie in den Mittelpunkt zu stellen, darf der Bundesgesundheitsminister nicht auf halbem Wege stehenbleiben“, forderte Bühler. „Statt Vorhaltebudgets weiter an Fallzahlen zu orientieren, müssen die Personalkosten vollständig und zweckgebunden finanziert werden. Perspektivisch gehören Fallpauschalen vollständig überwunden. Den Kliniken müssen bei wirtschaftlicher Betriebsführung alle notwendigen Ausgaben finanziert werden. Das wäre eine wirkliche Abkehr von der Ökonomisierung, die den Patientinnen und Patienten, den Beschäftigten und der Gesellschaft als Ganzes schadet.“
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