Iran: Bitte um Freilassung und Rückreise von Frau Nahid Taghavi nach Deutschland

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Iran: Bitte um Freilassung und Rückreise von Frau Nahid Taghavi nach Deutschland

Andreas Klamm
Schillerstr. 31
67141 Neuhofen
Verbandsgemeinde Rheinauen
Tel. 0621 5867 8054

Botschaft der Islamischen Republik Iran
S. E. Herrn Mahmoud Farazandeh
Podbielskiallee 67, 14195 Berlin
Fax: 030 83 222 91 33
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte um Freilassung von  Frau Nahid Taghavi und Bitte um Ausreisegenehmigung von Frau Nahid Taghavi nach Deutschland

Februar 23, 2021

Sehr geehrte Seine Exzellenz Herr Ehrenwerter Mahmoud Farazandeh!

Amnesty fordert:

Ich bitte Sie höflich auf, Nahid Taghavi umgehend und bedingungslos freizulassen, da sie eine gewaltlose politische Gefangene ist, die sich nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Haft befindet.

Stellen Sie bitte sicher, dass sie bis zu ihrer Freilassung regelmäßigen Zugang zu ihrer Familie, einem Rechtsbeistand ihrer Wahl sowie zu angemessener medizinischer Versorgung erhält. Dazu zählen Medikamente und der Transfer zu Gesundheitseinrichtungen außerhalb des Gefängnisses, in denen Behandlungen angeboten werden, die im Gefängnis nicht verfügbar sind.

Bitte sorgen Sie außerdem dafür, dass Nahid Taghavi konsularischen Beistand von den deutschen Behörden erhält.
Sachlage

Die 66-jährige Nahid Taghavi wird zurzeit in der Abteilung 2A des Evin-Gefängnisses in Teheran willkürlich festgehalten. Am 16. Oktober 2020 nahmen Angehörige der iranischen Revolutionsgarde die Deutsch-Iranerin in ihrem Zuhause in Teheran fest. Dabei beschlagnahmten sie auch ihren Laptop, ihr Handy, USB-Speichersticks, Geld, Bücher, Fotos und den deutschen Pass. Die Behörden informierten ihre Familie weder über die Festnahme von Nahid Taghavi noch über ihren Aufenthaltsort.

Ihre Verwandten begaben sich auf die Suche nach ihr. Als sie am 18. Oktober 2020 das Evin-Gefängnis aufsuchten, entdeckten sie, dass Nahid Taghavi dort in Einzelhaft gehalten wurde. Nach ihrer Festnahme hatte Nahid Taghavi bis zum 28. Oktober 2020 keinen Kontakt zur Außenwelt. Erst dann gestatteten ihr die Gefängnisbehörden ein kurzes Telefonat mit ihrer Familie. Danach verwehrten ihr die Behörden erneut den Kontakt zu ihren Angehörigen, diesmal 35 Tage lang. Seit Dezember darf sie alle sieben bis zehn Tage telefonieren.

Die Strafverfolgungsbehörden verbieten ihr den Zugang zu einem Rechtsbeistand; außerdem sagten sie, sie dürfe keinen Rechtsbeistand ihrer eigenen Wahl ernennen, sondern nur Rechtsbeistände aus einer Liste auswählen, die von der Obersten Justizautorität vorgängig überprüft und genehmigt worden war. Ihre Angehörigen bekommen bis heute keine detaillierten Informationen über die Anklagen, aufgrund derer sie festgenommen worden war. Stattdessen gab die Behörde an, sie aus “Sicherheitsgründen” (amniyati) festzuhalten.

Nahid Taghavi hat ihren Wohnsitz in Deutschland, reist aber jeweils für mehrere Monate pro Jahr in den Iran, um ihre dortige Familie zu besuchen. Vor ihrer jetzigen Festnahme ist Nahid Taghavi noch nie inhaftiert worden. In Verhören, denen sie in Haft unterzogen wurde, befragte man sie über ihre persönliche Geschichte, zum Beispiel über ihren Aktivismus als Studentin oder die Gründe, warum sie in den Iran reist.

Nahid Taghavi leidet an Bluthochdruck und benötigt dafür täglich Medikamente. Außerdem hat sie Rückenprobleme. Die Gefängnisbehörden weigerten sich zu Beginn ihrer Haft, die blutdrucksenkenden Medikamente anzunehmen, die ihre Familienangehörigen ins Gefängnis bringen wollten. Seitdem sie sich im Evin-Gefängnis in Haft befindet, hat sie Diabetes entwickelt, wofür sie nun auch Medikamente benötigt. Vor der Haft konnte sie den Diabetes durch gesundes Essen und regelmäßigen Sport kontrollieren. Zudem hatte sie, als sie in Haft genommen wurde, wegen einer schmerzhaften Entzündung einen Termin für eine Zahnoperation. Die Behörden weigern sich jedoch, sie zu einer spezialisierten zahnmedizinischen Einrichtung außerhalb des Gefängnisses zu bringen. Durch die Verbreitung von Covid-19 in iranischen Gefängnissen ist sie angesichts ihres Alters und ihrer Vorerkrankungen besonders gefährdet, einen schweren Krankheitsverlauf zu entwickeln oder gar an den Folgen der Infektion zu sterben.

Amnesty International betrachtet Nahid Taghavi als gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit festgehalten wird.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In den letzten Jahren haben die iranischen Behörden Dutzende Bürger_innen mit doppelter Staatsangehörigkeit inhaftiert. Darunter befinden sich gewaltlose politische Gefangene wie Journalist_innen, Akademiker_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen. In seinem Bericht vom Juli 2019 äußerte der UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Iran seine Besorgnis über die nach wie vor angewandten “willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen, Misshandlungen und Verweigerung der angemessenen medizinischen Versorgung von Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft oder ausländischer Herkunft.” Er beschrieb, dass die iranischen Behörden “gegen diese Personen Scheinprozesse führen, die die grundlegenden Standards für faire Gerichtsverfahren verletzen; sie aufgrund konstruierter Beweise – oder in einigen Fällen ganz ohne Beweise – verurteilen und versuchen, diese Menschen als diplomatische Druckmittel zu benutzen.” In dem Bericht stand außerdem, dass die Familien mehrerer gefangener doppelter Staatsbürger_innen die Inhaftierung ihrer Angehörigen als “Geiselnahme” betrachten.

Amnesty International hat dokumentiert, wie die iranischen Behörden die Standards für ordnungsgemäße Gerichtsverfahren systematisch verletzen – vom Zeitpunkt der Festnahme bis die Angeklagten vor Gericht gestellt werden. Die Betroffenen werden oftmals ohne Haftbefehl festgenommen und an unbekannten Orten ohne Kontakt zu ihren Familien in verlängerter Einzelhaft gehalten. Personen, die im Iran inhaftiert, zu Verhören vorgeladen oder strafrechtlich verfolgt werden sind oftmals grob unfairen juristischen Verfahren ausgesetzt. Dies betrifft insbesondere aus politischen Gründen angeklagte Menschen – wie Menschenrechtsverteidiger_innen – oder Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Die Strafverfolgungsbehörden sowie Vernehmungsbeamt_innen von Sicherheits- und Geheimdienstinstitutionen, z. B. der iranischen Revolutionsgarde, verweigern Inhaftierten systematisch den Zugang zu einem Rechtsbeistand – ab dem Zeitpunkt ihrer Festnahme und während der ganzen Dauer der Ermittlungen. Sie erlauben ihnen oft nicht einmal Zugang zu Rechtsbeiständen, die von der Justizautorität geprüft und genehmigt wurden. Politische Häftlinge werden besonders während Verhören systematisch gefoltert und anderweitig misshandelt. Dazu zählt auch verlängerte Einzelhaft. Gefängnis- und Strafverfolgungsbehörden verweigern gewaltlosen politischen Gefangenen und anderen politischen Häftlingen absichtlich den Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und Medikamenten. Gerichte verwenden belastende “Geständnisse”, die unter Folter und anderweitiger Misshandlung sowie ohne die Anwesenheit eines Rechtsbeistands erzwungen wurden, als Beweise, die zur Verurteilung führen.

Gemäß internationalen Menschenrechtsstandards ist der willkürliche Freiheitsentzug – Festnahme, Gewahrsamnahme und Inhaftierung – rechtswidrig. Gefangene haben Anspruch auf Kontakt zur Außenwelt und dürfen im Gefängnis Besuch empfangen. Folter ist international als Straftat anerkannt und unter allen Umständen verboten. Aussagen, die unter Folter, Misshandlung oder anderweitigem Zwang getroffen werden, dürfen in Gerichtsverfahren nicht als Beweise verwendet werden. Davon ausgenommen sind Aussagen, die gegen die mutmaßlich Verantwortlichen solcher Misshandlung gemacht werden.

Das Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren ist unter dem Völkergewohnheitsrecht für alle Staaten rechtlich bindend. Menschen, die strafrechtlich verfolgt werden, müssen ab dem Zeitpunkt ihrer Festnahme und während der ganzen Dauer der Ermittlungs- und Gerichtsverfahren Zugang zu einem Rechtsbeistand haben. Niemand darf dazu gezwungen werden, gegen sich selbst auszusagen oder sich für schuldig zu bekennen. Des Weiteren darf niemand aufgrund vager Anklagen festgehalten werden. Alle Menschen haben Anspruch auf eine faire, öffentliche Gerichtsanhörung vor einem kompetenten, unabhängigen und unparteiischen Gericht sowie auf ein öffentliches, angemessenes Urteil.

Ich bitte freundlich um Gnade für die Frau und die Genehmigung der sofortige Reise nach Deutschland.

Möge der Allmächtige Gnade, Liebe, Frieden, Mitgefühl und Barmherzigkeit schenken.

Vorab möchte ich Ihnen und der Regierung des Iran herzlich für einen Akt der Liebe und Gnade danken.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm

www.andreasklamm.de www.andreaspklamm.de www.regionalhilfe.de

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