Gefahr für Kind kann nicht ausgeschlossen werden: Strafanzeige gegen Facebook und Unbekannt wegen des dringenden Verdachts der vorsätzlichen Behinderung von Hilfe-leistenden Menschen

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Gefahr für Kind kann nicht ausgeschlossen werden: Strafanzeige gegen Facebook und Unbekannt wegen des dringenden Verdachts der vorsätzlichen Behinderung von Hilfe-leistenden Menschen

PRESSEMITEILUNG

Neuhofen / Ludwigshafen am Rhein, 19. August 2019
New York City/Berlin/Frankenthal/ Ludwigshafen am Rhein. 19. August 2019. Aufgrund dessen, dass bereits am 4. August 2019 Facebook Inc und in weiteren Medien öffentlich in Kenntnis gesetzt wurden dass GEFAHR für ein minderjähriges Kind (10) in Nordrhein-Westfalen und seine Mutter und Großeltern NICHT ausgeschlossen werden können und daraufhin zu prüfende Ereignisse bei Facebook stattgefunden haben, die auch die Sperrung von mir (Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter) bei Facebook am 14. Augst 2019 betreffen, habe ich am 16. August 2019 Strafanzeige gegen die Facebook Inc., vertreten durch Herrn Mark Zuckerberg UND gegen Unbekannt an die Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz gesendet. 

Der Wortlaut der Strafanzeige lautet, wie folgt:
An
Staatsanwaltschaft Frankenthal
Emil-Rosenberg-Str. 2
67227 Frankenthal
 
Postfach 1145
67201 Frankenthal
 
Telefon: 06233/80-0
Telefax: 06233803362
 
Anrufbeantworter: 06233/80-3198
E-Mail: staft@genstazw.jm.rlp.de
 
 
GEFAHRENABWEHR UND SCHUTZ SOWIE Hilfe-Leistung für mehrere Menschen in schweren Notlagen
 
Strafanzeige GEGEN
 
gegen die FACEBOOK Inc. vertreten durch Herrn Mark Zuckerberg und andere
 
und GEGEN UNBEKANNT
 

§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

 
 
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
 
 
Neuhofen, bei Ludwigshafen am Rhein, 16. August 2019
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Hiermit erstattete ich zur GEFAHREN-ABWEHR, Schutz und Hilfe-Leistung GEGEN Facebook INC, vertreten durch Herrn Mark Zuckerberg und GEGEN UNBEKANNT
 
Zur ABWEHR weiterer Gefährdungen von mehreren Menschen in schweren Notlagen
Strafanzeige auf der Grundlage des Paragraphen § 323 Strafgesetzbuch
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
 

§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

 
 
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Am 3. August 2019 wurde ich von Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz in Selfkant bei Aachen um Hilfeleistung gebeten.
 
Zuvor wurde ich bereits von anderen Menschen mehrfach um Hilfe und Hilfeleistung gebeten und habe auch Hilfe geleistet.
 
Leider wurden mir aufgrund der umfangreichen Schriftsätze des Rechtsanwalts Herrn Wilfried Schmitz in der Notlage einer jüdischen Familie so viele Straftaten und dringende Verdachts-Momente auf schwere Straftaten bekannt, dass ich hierzu weitere Ausführungen senden muss, da diese Straftaten schwerwiegend sind.
Es geht unter anderem um ein bereits durch ein Ärzte-Ehepaar angezeigten Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines 10jährigen Kind.es Ein Ärzte-Ehepaar hat hierzu bereits Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld mit dem
Aktzenzeichen StA Staatsanwaltschaft Bielefield, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauches zum Nachteil des 10jährigen Kindes, Ermittlungsverfahren zu  Aktenzeichen, AZ. 566 Ujs 98/18
gesendet und eingereicht.
 
Seite von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen.
 
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell
 
Für das 10jährige Kind, die Lehrerin und Mutter (47) und die Eltern der Mutter können leider weiterhin ernste GEFAHREN nicht ohne Zweifel ausgeschlossen werden.
 
Die Familie braucht nach allem Leid was der jüdischen Familie angetan wurde, vielfältige und sehr umfangreiche Hilfen.
 
In den Planungen ist berücksichtigt, dass statt des Jugendamtes, das Kind  zurück zu seiner Mutter möglichst bald kommt und die Familie-Hilfe, Gesundheits-Hilfe und Jugend-Hilfe aktiviert wird.
 
Ihnen ist bekannt, dass wir alle die Verpflichtung in besonderer Weise haben zu helfen, wenn Kinder oder Mütter in Gefahr sind.
 
Um die weiteren, rechtlichen Aspekte und Interessen kümmert sich der beauftragte Rechtsanwalt Herr Wilfried Schmitz für seine Mandantin.
 
Als Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter bin ich jedoch verpflichtet, wie Sie wissen, bei Verdacht auf Kindesmisshandlungen normalerweise auch Polizei und oder Staatsanwaltschaften um Hilfe bzw. Ermittlungen zu bitten bzw. diese auch offiziell zu informieren. Der Verdacht auf Kindes-Misshandlungen genügt bereits.
 
Ob im Krankenhaus oder im ambulanten Pflege- und Hilfe-Bereich, die Maßnahmen bei Verdacht auf Kindes-Misshandlung sind immer ähnlich.
 
Darüber bestehen weitere Notlagen, die Facebook auch bekannt sind Es ist öffentlich bekannt, dass Facebook in Echtzeit überwacht wird, nicht nur vom BND sondern auch noch von anderen Diensten und von Facebook teilweise auch selbst.
 
Notlage besteht unter anderem von Frau Svenja G. und Nico G., Sohn eines Polizei-Beamten aus Speyer am Rhein.
 
Dazu hatte ich bereits die Polizei in Ludwighafen am Rhein informiert in einem persönlichen Gespräch.
 
Darüber hinaus helfe ich via Facebook schwerst, suzidal gefährdeten und depressiven Patienten, was Facebook bestens bekannt ist, da ich dort seit 2006 registriert bin. Ich kann derzeit einen suizidal, gefährdeten Patienten nicht erreichen, da nur Kontakt via Facebook besteht und zudem Geheimhaltungs-Verpflichtungen bestehen, die ich nur auf richterliche Anordnung freigeben dürfte, da mehrere Nationen von diesen Vorgängen betroffen sind und daher besondere und gesonderte Geheimhaltungs-Pflichten bestehen, neben dem Schutz der Patienten und Menschen.
 
Ich muss aufgrund der Schweigepflichten viele Dinge einfach verschweigen, was wohl einige Menschen komplett missverstehen oder im schlimmsten Fall NICHT verstehen.
 
Zudem versuche ich via Facebook auch an Krebs und weiteren schwer erkrankten Patienten in unterschiedlicher Weise zu helfen, mittels Chat-Gesprächs-Begleitungen, etc.  
 
Facebook wird überwacht und die Daten werden geprüft, abgegriffen, ausgewertet und auch an U.S. Behörden weitergeleitet.
 
Facebook liegen meine Urkunden, Diplome und Zeugnisse als Journalist, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, und meine Berufung als Missionar und Director einer internationalen Jüdisch-Christlichen Mission vor.
 
Darüber hat Facebook beste Kenntnisse, DANK ECHTZEIT Überwachung, dass ich Gründer von Regionalhilfe.de Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, ISMOT International Social And Medial Outreach Team und von IFN International Family Network d734 und von Grace Med Care Ltd. bin.
 
Facebook wurde bereits mehrfach Zeuge, dass ich in vielen Fällen nebst der Notfall-Evakuierung des in Thailand verunglückten Herrn Michael H. und der in Not geratenen, hochschwangeren Natalie F., aus Berlin, mit dreijähriger Tochter, Jennifer und damals noch nicht geborenen Baby eine Notfall-Evakuierung durchgeführt habe.
 
Auch der Patient Michael H. war damals instabil und musste stabilisiert werden, was Sie in der Bestätigung der UNI Klinik in Bonn schriftlich erhalten und damit auch prüfen können.
 
Eine Vielzahl der 2872 virtuellen und zum Teil realen Kontakte läuft via Facebook und Facebook Messenger, da einige Menschen zu schwach sind, in jedem Fall lange E-Mail Schreiben zu schreiben, nutzen diese die Facebook Messenger Dienste und wenn möglich weitere Messenger Dienste.
 
Die Öffentliche Notfall-Status Erklärung wurde bei Facebook mehr als 4mal veröffentlicht seit 4. August 2019, damit auch wirklich jeder Facebook Mitarbeiter informiert sein kann, dass NOTFALL-STATUS besteht.
 
Vertrauliche Patienten-Daten kann ich selbstverständlich NICHT via Internet im Allgemeinen versenden. Hier versuchen wir, wenn möglich verschlüsselte Dienste einzusetzen, was jedoch meist bei Kripo, BND und Verfassungsschutz zu falschen Mutmaßungen führt. Es geht um Patienten-Daten.
 
Wie bereits mitgeteilt, wurde Deutschland, mehr als 30 Personen, Institutionen und Facebook mindestens 4mal seit 4. August 2019 öffentlich angezeigt und verständigt, dass mehrere Notlagen und NOTFALL-STATUS besteht, da ernste und erhebliche Gefahren für ein 10jähriges Kind, die Mutter (jüdisch) und die Eltern der Mutter, beide jüdisch und Holocaust-Überlebende, die sich seit 10 Jahren in „Nazi-Deutschland“ zurückversetzt fühlen NICHT ausgeschlossen werden.
 
Es besteht darüber hinaus die weiteren, schwerwiegenden Verdachts-Momente und Befürchtungen für:
 

  1. Anti-Semitismus in schlimmsten Formen
  2. Anti-Judaismus in schlimmsten Formen
  3. Beleidigungen einer jüdischen Frau öffentlich im Gericht
  4. Leider Strafvereitelung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in bundes-deutschen, deutschen, staatlichen Diensten
  5. Körperverletzung.
  6. Verletzung und Gefährdung der psychischen, physischen Gesundheit, Leib, Seele, Geist für das 10jährige Kind, die Kindesmutter, die Mutter , die nach Informationen des Rechtsanwalts einen Nervenzusammen erlitten was – was ich nur als NOTFALL einstufen kann – und für den Vater, welcher aufgrund der Gewalt- Akte und Misshandlungen einen Schlaganfall erlitten hat – was ich auch nur als NOTFALL einstufen kann und als weitere GEFAHR für den Holocaust-Überlebenden.

 
Achtung: Aufgrund der Berichtes Herrn Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt kann ich nicht ausschließen, dass der frühere Ehemann der Frau und Mutter

  • Wenn Sie den Namen brauchen, er ist XXX Mitglied und sein Bruder ist auch in der XXX kommunalpolitisch aktiv, kann der Name des Ehemanns mitgeteilt werden:

 
Möglicherweise auch Hilfe-bedürftig ist.
 
Grund für diese Annahme und Mutmaßungen aus beruflicher Erfahrung

  1. Gewalt-Akte gegen das damalige, gemeinsame Baby und Klein-Kind haben unmittelbar nach der Hochzeit begonnen.
  2. Die Mutter musste sich schützend vor ihr Kind werfen, die Mutter musste ins Frauenhaus flüchten, die Mutter musste mehrfach flüchten vor den Angriffen und Gewalt-Akten, etc.
  3. Aus 24 Berufserfahrung in der Pflege und zusätzlich im Rettungsdienst, stelle ich damit die Verdachts-Pflege-Diagnosen, dass der Mann möglicherweise selbst schwer krank ist, vielleicht in Richtung gehend, dass er an einem Enkel-Kind-Kriegs-Trauma erkrankt ist, früher selbst als Kind geschlagen wurde, möglicherweise sogar früher selbst Missbrauchs-Opfer war, da leider auch aus Missbrauchs-Opfern bei unzureichender Therapie wieder Täter werden können und vielleicht auch noch an weiteren, psychischen, schwerwiegenden Erkrankungen erkrankt ist, etwa einer komplexen, multiplen PTDS, und weiteren schweren Erkrankungen. Damit ist leider auch der Täter und der frühere Ehemann Hilfe-bedüftig. Ich kann hier keine Hilfe leisten und auch keine Hilfe vermitteln. Doch ich hoffe, die Fachdienste in Nordrhein-Westfalen können es.

 
Obgleich Facebook INC, vertreten durch Herrn Mark Zuckerberg und alle weiteren Leser, eine Vielzahl von Behörden, Einrichtungen und höchste Staats- und Würden-Träger informiert wurden, hat Facebook seit der NOTFALL-Status Meldung vom 4. August 2019 und trotz einiger Vorab-Berichte damit begonnen, eine Gebets-Gruppe für Gebete, eine Gruppe für soziales und demokratisches Engagement SND life und eine Gruppe für multinationale, internationale Arbeit mit der Begründung zu löschen, dass die Gruppen „angeblich gegen Community Standards“ verstossen.
 
Am frühen Morgen des Mittwoch, 14. August 2019 konnte ich noch mit Menschen via Facebook kommunizieren.
 
Plötzlich und unerwartet hat Facebook mein Profil, das erforderlich ist, um Zugang zu Facebook zu erhalten, „disabled“, deaktiviert und gelöscht.
 
Selbstverständlich wurden Screenshots angefertigt, die ich Ihnen gerne zusenden kann und jedem Gericht gerne zur Verfügung stellen kann.
 
Es ist nicht mehr möglich mit Helfern und Helferinnen und weiteren Beraterinnen Kontakt via Facebook aufzunehmen, weiteren Organisationen um Hilfe zu bitten, Hilfe via Facebook für die weiteren Menschen in Notlagen zu leisten.
 
Die freie Kommunikation ist erheblich eingeschränkt und wird durch die Zwangs-Straf-Maßnahmen von Facebook gegen mich, ohne rechtliches Gehör zu finden, ohne Recht der Verteidigung, ohne Schutz-Möglichkeiten behindert und verhindert.
 
Damit wird NICHT nur mir sondern vielen anderen Menschen und auch Tieren SCHADEN zugefügt, vorsätzlich und wissentlich von FACEBOOK INC und UNBEKANNT.
 
Ich betreue mehr als 60 Gruppen bei Facebook, bin auch noch für obdachlose Menschen helfend tätig und bin zusätzlich noch im Tierschutz helfend tätig.
 
Schon im Tierschutz gibt es mehrere Tausend Notfälle, so dass ich rein theoretisch THW und Bundeswehr aufgrund der Vielzahl der Tiere in schwerster Not um Hilfe bitten müsste oder könnte, was natürlich nicht hilfreich wäre, da von dort ohnehin keine Hilfe zu erwarten ist.
 
Facebook behindert mutmaßlich wissentlich und vorsätzlich die Hilfe-Maßnahmen und Hilfe-Vermittlungs-Versuche für mehrere Menschen und unzählige, viele Tiere, die ohne private Hilfe-Vermittlungs-Versuche oft keine Hilfe erhalten würden.
 
GHL Social Mission, ISMOT International Social Medical Outreach Team, IFN International Family Network d734 und Grace Med Care Ltd. und andere Organisationen, für die ich zuständig bin als Leitung und zum Teil auch als Geschäftsführer versuchen nicht selten Menschen zu helfen, die leider aus seiner Vielzahl von Gründen oft durch alle so genannten “sozialen und staatlichen Netze” gefallen ist.
 
In vielen Bereichen arbeite ich zum Teil Tag und Nacht, soweit noch irgendwie möglich, im Ehrenamt ohne einen einzigen Cent Bezahlung. Ich setze als bekannt voraus, dass mit der Leistung von Hilfe, mit der Leistung von Arbeit auch Kosten entstehen.
Die meisten Patienten, die ich auch, doch nicht nur via Facebook kennenlernen konnte, sind leider hoch überschuldet, bettelarm und man muss diesen Menschen oft erst einmal helfen, Anträge bei deutschen Behörden auszufüllen.
 
Das gilt oft auch für schwerst, traumatisierte Flüchtlinge oder Migranten. Es trifft erstaunlicherweise aber auch auf viele Menschen in Deutschland zu.
 
Der schwerst Herz-kranke Michael H. ist seit Monaten obdachlos, unverschuldet aufgrund einer Räumungsklage, obgleich er früher einmal Bundeswehr-Soldat war.
 
Die Ereignisse von Anti-Semitismus und Anti-Judaismus zum Nachteil der jüdischen Familie erscheinen mir derart schwerwiegend, dass ich bitte bereits die Prüfung einzuleiten, ob die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen an sich ziehen will oder kann.
 
Darüber hinaus, da ich keinen Zugang mehr auf mehrere Hunderte bis Tausende Fotos von mir habe, Texte und Informationen bitte ich die Generalbundesanwaltschaft zu prüfen, ob Sie die Daten sichern und kopieren wollen und können, da diese Daten zur VORLAGE und zur Verfügungstellung für deutsche und europäische Gerichte möglicherweise als Beweise wichtig sein könnten.
 
Facebook behandelt mich seit Jahren zum Teil wie einen schwerst kriminellen Schwerstverbrecher. Ich musste in den vergangenen rund 6 Jahren mehr als 10mal meinen Reisepass zu Facebook hochladen und sonstige Ausweise, wie Presse-Ausweise, Urkunden, etc.
 
Meine Dokumente sind weltweit zum Teil öffentlich im Internet zu finden, damit jeder selbst prüfen kann oder auch die Polizei bitten kann, ob die Dokumente echt sind, die ich vorlege und einreiche.
 
Die Kriminalisierung und Vorverurteilung, obgleich meine Dokumente echt sind, empfinde ich als schwerwiegend, speziell weil die Chance auf rechtliches Gehör nicht selten komplett verweigert wird, ebenso wie das Recht auf faire und öffentliche Gerichts-Verfahren und Prozesse und selbstverständlich auch das Recht auf Verteidigung.
 
In 35 Berufsjahren seit 1984 wurde mir übrigens selbstverständlich kein Geld geschenkt, sondern ich muss für jeden Cent, für alle Einkünfte extrem hart arbeiten. Sie wissen, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer in Deutschland extrem unbeliebt sind und Teilhabe und Inklusion oft nur eine Wunschvorstellung oder Wunschdenken ist.
 
Der Angriff auf Hilfe-Leistende ist normalerweise nach deutschen Recht NICHT zulässig, auch moralisch nicht zulässig und vorsätzlich Schaden für Menschen in schwerer Notlage herbeizuführen ist normalerweise auch nicht zulässig.
 
Hilfe und Hilfeleistung zu behindern und zu verhindern und Geschädigte und Opfer zu kriminalisieren und weiteren, schwersten Schaden zuzufügen ist normalerweise auch nicht zulässig.
 
Aufgrund der drohenden Zeit-Verluste zum Zwecke der Hilfe-Vermittlungen, Hilfe-Leistungs-Versuche bitte ich die Ereignisse zeitnah zu prüfen und Hilfe zu leisten, damit die digitale Islolations-Haft von Facebook, die Kommunikations- und Informations-Verbote von Facebook ausgeführt, wieder aufgehoben werden und ich zeitnah, so bald wie möglich wieder Zugang zu meinen Daten und Profil erhalten kann und frei ungestört mit Menschen und auch mit schwer kranken Menschen kommunizieren kann.
 
Auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gilt normalerweise:
 
Artikel 19
 
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
 
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verbürgt in ihrem Artikel 18 die Gedanken‑, Gewissens- und Religionsfreiheit. Mit der Gewissens- und Gedankenfreiheit wird jedermann garantiert, dass er seine Gedanken und sein Gewissen bilden darf, ohne hierbei staatlichem Zwang ausgesetzt zu sein.
 
Die Hilfe-Leistung und Hilfeleistende dürfen nach dem Paragaph 323 c NICHT behindert und NICHT verhindert werden.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
 
Da ich leider in der Folge mehrerer Unfälle selbst schwerbehindert bin und auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen bin, muss ich auch Sonder-Techniken zum Zwecke der Hilfeleistung und Hilfe-Vermittlungsversuche einsetzen, dazu zählen auch Chats via Facebook-Messenger, Fax-Sendungen, Telefonkonferenzen, etc. etc. etc. und wenn es andere Dienste gibt, die Menschen oder ich kennen, auch andere Dienst.
 
Leider hat Facebook eine Monopol- und Weltmarkt-Stellung inne, die Facebook nicht innehabe dürfte.
 
Mir wäre ein Europäisches, weltweites, multistaatliches und deutsches, staatliches Netzwerk oder auch genossenschaftliche Netzwerke in Europa und Deutschland lieber. Doch es gibt zum Monopolisten Facebook derzeit leider kaum Alternativen, die in irgendeiner Weise ernst zu nehmen sind.
 
Meine beruflichen Angaben wurden durch die Polizei in Heilbronn und viele andere Polizei-Dienststellen unzählig oft überprüft.
 
Ich verfüge über Urkunde und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenpfleger seit 1993, bin Rettungssanitäter und habe das Fern-Studium als Journalist mit der Note 2 abgeschlossen und Preise und Auszeichnungen von der Landeszentrale für politische Bildung erhalten. Die Berufung aus Togo, Afrika für den sozialen jüdisch-christlichen Dienst sind vom Innenministerium des Landes Togo beglaubigt. Die Dokumente musste ich aufgrund mehrere Notfall-Einsätze an das Bundesaußenministerium senden und an die Polizei, so dass die Dokumente dort bereits mehrfach gespeichert sind. Alle weiteren Zeugnisse und Dokumente sind selbstverständlich auch echt.
 
Es gab wohl Mitarbeiter des Bundesaußenministeriums in Deutschland, die mir Urkunden-Fälschung meiner Zeugnisse und Urkunden in einem früheren Notfall-Einsatz unterstellt haben. Hier wäre das einfachste Mittel normalerweise gewesen, sofort Strafanzeige zu erstatten und das Gericht hätte die Echtheit der Dokumente innerhalb kürzester Zeit bestätigen können.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter
 
Anlagen:
Reisepass, Kopie
Presseausweise, Kopie
Proklamation Öffentliche Erklärung des NOTFALL-STATUS zum Zwecke der Hilfeleistung für ein 10jähriges Kind in unverschuldeter Notlage, Mutter und jüdische Großeltern
 
Die Strafanzeige gegen Facebook nach Paragraph 323 c Strafgesetzbuch als PDF
 
Beweis: Faxsende-Beleg zur Sendung der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Frankenthal in der Pfalz. Die Strafanzeige wurde mittels E-mail UND mittels FAX gesendet.
Faxbeleg