FAKTENBLATT: Frauenhaus-Versorgung im Rhein-Pfalz-Kreis
Status Quo, Bedarfsanalyse und völkerrechtliche Verpflichtung
1. Die Ausgangslage
Der Rhein-Pfalz-Kreis ist mit ca. 155.000 Einwohnern einer der bevölkerungsreichsten Landkreise in Rheinland-Pfalz. Trotz der Größe und der steigenden Fallzahlen im Bereich der häuslichen Gewalt verfügt der Landkreis über keine eigene Schutzeinrichtung für Frauen und deren Kinder.
2. Bedarfsanalyse (Soll vs. Ist)
Die Istanbul-Konvention (völkerrechtlicher Vertrag des Europarats) definiert klare Mindeststandards für den Schutz von Frauen vor Gewalt.
| Kategorie | Berechnungsgrundlage | Wert für Rhein-Pfalz-Kreis |
| Einwohnerzahl | Aktueller Stand | 155.000 |
| Soll-Bedarf | 1 Familienplatz pro 10.000 EW | ~16 Plätze |
| Ist-Bestand | Vorhandene Plätze im Kreis | 0 Plätze |
| Versorgungsquote | Verhältnis Ist zu Soll | 0 % |
Kernproblem: Die Mitversorgung durch die Städte Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal ist faktisch erschöpft. Diese Einrichtungen müssen aufgrund von Überbelegung jährlich hunderte Frauen abweisen.
3. Warum Schifferstadt als Standort?
Das Projekt „Frauenhaus Schifferstadt“ adressiert die Versorgungslücke strategisch:
- Infrastruktur: Hervorragende Anbindung an den ÖPNV (S-Bahn-Knotenpunkt), was die Erreichbarkeit für Frauen aus dem gesamten Kreis (Nord/Süd) sichert.
- Anonymität: Die Stadtgröße bietet Schutz und Anonymität, während gleichzeitig eine gute soziale Infrastruktur (Schulen, Ärzte, Behörden) für die betroffenen Kinder und Frauen vorhanden ist.
- Dezentralisierung: Ein eigenes Haus reduziert die Abhängigkeit von den ohnehin belasteten Oberzentren.
4. Rechtliche und Politische Argumente
- Völkerrechtliche Bindung: Seit 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Die mangelnde Bereitstellung von Schutzplätzen stellt ein Defizit in der staatlichen Schutzpflicht dar.
- Folgekosten: Fehlende Schutzplätze führen oft zu Polizeieinsätzen, Langzeitarbeitslosigkeit durch Traumata und höheren Kosten in der Jugendhilfe. Präventiver Schutz ist wirtschaftlich nachhaltiger.
- Landesförderung: Das Land Rheinland-Pfalz (MFFKI) hat den Ausbau der Frauenhausstruktur priorisiert. Ein konkretes Projekt in Schifferstadt ist förderfähig.
5. Forderungen des Projekts
- Bereitstellung von Mitteln für eine Machbarkeitsstudie und Standortplanung in Schifferstadt.
- Aufnahme von Verhandlungen mit dem Land RLP zur anteiligen Finanzierung.
- Schließung der Versorgungslücke von 16 Plätzen bis zum Jahr 2030.
Kontakt für Rückfragen:
Andreas Klamm
Mitglied des Kreistags Rhein-Pfalz-Kreis
Initiator Frauenhaus Schifferstadt
Schillerstr. 31
67141 Neuhofen
Tel. 0621 5867 8054
E-Mail: andreasklamm@hotmail.com
Web-Seite: www.andreasklamm.de/frauenhausschifferstadt
Weitere Informationen zum Inklusiven Frauenhaus Schifferstadt sind bei https://frauenhausschifferstadt.blogspot.com


